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VG Bremen, 16.08.2012 - 1 V 985/12 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Bremen, 12.09.2008 - 1 B 391/08
Schulzuweisung Kippenberg Gymnasium - Gesetzesberichtigung; Gesetzesverkündung; …
Auszug aus VG Bremen, 16.08.2012 - 1 V 985/12
Im Übrigen wird die Fähigkeit der Behördenleiterinnen und Behördenleiter, eine ihnen obliegende Entscheidung eigenverantwortlich zu treffen, dadurch, dass sie den Rat der weiteren Mitglieder der jeweiligen Schulleitungen einholen, nicht beeinträchtigt, sondern gestärkt (vgl. zu § 4 Abs. 4 AufnahmeVO a. F. OVG Bremen, Beschluss vom 12.09.2008 - 1 B 391/08 -, NordÖR 2008, S. 537).a) Die von der Antragsgegnerin vorgenommene Bestimmung der Aufnahmefähigkeit, die der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. zum Übergang in die fünfte Jahrgangsstufe OVG Bremen, Beschluss vom 12.09.2008, a. a. O.), für die erste Jahrgangsstufe der Grundschule Kirchhuchting für das Schuljahr 2012/13 mit 40 Plätzen - zwei Klassenverbände mit je 20 Schülerinnen und Schülern - ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Hierzu gehört auch die Entscheidung, wie viele Klassenverbände für eine Jahrgangsstufe eingerichtet werden (OVG Bremen, Beschluss vom 12. September 2008 - 1 B 391/08 -, NordÖR 2008, S. 537).
- VG Bremen, 12.07.2010 - 1 V 613/10
Kein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule Burgdamm zum Schuljahr 2010/11
Auszug aus VG Bremen, 16.08.2012 - 1 V 985/12
Darüber hinaus müsste zugunsten der Antragstellerin eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 12.07.2010 - 1 V 613/10).Gleiches gilt hinsichtlich der Teilnahme des Vertreters der Schulaufsichtsbehörde (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 12.07.2010, a. a. O.).